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Gesetzliche Krankenkassen übernehmen i.d.R. keine Kosten für eine Hypnosetherapie. Einige private Krankenversicherungen oder Krankenzusatzversicherungen übernehmen die Behandlungskosten ganz oder anteilig. Dazu muss aber eine sog. medizinische Notwendigkeit vorliegen, d.h. es muss bei Ihnen eine seelische oder körperliche Krankheit diagnostiziert sein, die eine Psychotherapie begründet. Was meine Praxis betrifft, ist Voraussetzung, dass der Versicherungsschutz Leistungen des Heilpraktikers für Psychotherapie umfasst. Erkundigen Sie sich bitte nach den konkreten Konditionen bei Ihrer Versicherungsgesellschaft vor Beginn der eigentlichen Behandlung. 

Bitte bedenken Sie: 

Wenn eine Hypnosetherapie (Psychotherapie) von einer Versicherung finanziert werden soll, so müssen Sie damit rechnen, dass ein Wechsel der Versicherung oder ein Abschluss einer Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung nur mit erheblichen Risikoaufschlägen oder gar nicht möglich sein wird. So ein Risikoaufschlag kann dann auf Jahre gerechnet mehrere Tausend Euro betragen.

Vorteile einer Selbstzahlung

Eine Selbstzahlung ist diskret, dass heißt Ihre Hypnosetherapie (Psychotherapie) wird nicht bei einer Krankenkasse aktenkundig gemacht. Gegenüber Dritten wie Arbeitgeber, Versicherungen und Behörden ist die Behandlung anonym. Sie müssen niemandem gegenüber offenbaren, dass Sie therapeutische Leistungen in Anspruch genommen haben. Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie nicht lange auf einen Therapieplatz warten müssen. Meist können Sie sehr zeitnah mit einer Hypnosetherapie in meiner Praxis beginnen.

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