Honorare und Abrechnung
Auf dieser Seite findest du Informationen zu meinen Honoraren, zur Abrechnung sowie Hinweise zum zeitlichen Rahmen der Begleitung. Meine Arbeit ist traumasensitiv, prozessorientiert und individuell ausgerichtet. Sie richtet sich an Menschen, die ihre Themen nicht oberflächlich bearbeiten möchten, sondern bereit sind, sich auf einen gemeinsamen Prozess einzulassen. Transparenz ist mir dabei wichtig. Deshalb sind die Honorare klar aufgeführt und die wichtigsten Fragen hier zusammengefasst.
Wie vereinbare ich einen Termin?
Einfach und unverbindlich per Email Anfrage Online.
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Sie erreichen mich persönlich während den telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9.30 bis 10.15 Uhr.
unter 0211 / 30 12 871
Honorarübersicht
Die genannten Honorare gelten für Selbstzahler sowie für Privat- und Zusatzversicherte. Eine mögliche Erstattung durch private oder Zusatzversicherungen sollte vorab individuell geklärt werden.
Die genannten Honorare gelten ab dem 1. Januar 2026. Für laufende Begleitungen gelten die bisherigen Honorare bis auf Weiteres.
Intensivsitzung Plus – 120 Minuten (Ersttermin)
Der Ersttermin ist als Intensivsitzung angelegt und bildet die Grundlage für die weitere Begleitung. Im Mittelpunkt steht das Verstehen Ihres Anliegens, Ihrer bisherigen Erfahrungen sowie der inneren Zusammenhänge, die Ihr Thema beeinflussen.
Die therapeutische Arbeit beginnt bereits im Ersttermin. Hypnose wird dabei nicht als isolierte Technik eingesetzt, sondern in einen traumasensitiven, prozessorientierten Ansatz eingebettet.
Sollte sich im Verlauf zeigen, dass eine weitere Zusammenarbeit für Sie nicht stimmig ist oder Hypnose in Ihrem Fall nicht das passende Verfahren darstellt, kann der Termin vorzeitig beendet werden. In diesem Fall wird ein anteiliges Honorar für den bis dahin in Anspruch genommenen Zeitraum berechnet.
Honorar (120 Minuten): 240 Euro
Bei vorzeitiger Beendigung bis ca. 50 Minuten: 120 Euro
Hypnose – Folgesitzung (60 Minuten)
Die Folgesitzungen bauen auf dem Ersttermin auf und finden in der Regel in einem zeitlichen Abstand von zwei Wochen statt.
Die Begleitung ist prozessorientiert angelegt. Veränderungen entwickeln sich schrittweise und benötigen in der Regel mehrere Sitzungen. Die Anzahl der Termine ergibt sich aus dem individuellen Verlauf und wird bei Bedarf gemeinsam abgestimmt.
Honorar (60 Minuten): 150 Euro
Rauchentwöhnung – Einzeltherapie
Die Rauchentwöhnung erfolgt im Einzelsetting und umfasst ein ausführliches Vorgespräch sowie zwei Hypnosesitzungen à 120 Minuten.
Im Mittelpunkt steht nicht allein der Verzicht auf das Rauchen, sondern das Verstehen und Verändern der inneren Muster, die das Rauchverhalten beeinflussen.
Honorar: 590 Euro
Rauchentwöhnung – Paar oder Gruppensetting
Rauchentwöhnung im Paar- oder Gruppensetting mit zwei bis acht Teilnehmenden.
Die Sitzungen folgen einem klaren, strukturierten Ablauf und nutzen zusätzlich die unterstützende Wirkung der gemeinsamen Begleitung.
Honorar: 480 Euro
Wie rechne ich als Selbstzahler oder Privatvericherter ab?
Meine Honorare sind seriös und fair gestaltet. Diese orientieren sich an den Gebührenordnungen für Heilpraktiker, Ärzte und Psychotherapeuten. Als gesetzlich Versicherter sind Sie in meiner Praxis Selbstzahler. Als Selbstzahler können die Kosten Ihrer Behandlung bei der Steuer als "außergewöhnliche Belastungen" geltend gemacht werden.
Im Rahmen einer Kurzzeittherapie kann in vielen Fällen mit Privaten Krankenversicherungen oder Heilpraktiker Zusatzversicherungen abgerechnet werden. Eine Kostenerstattung hängt von Ihrer Police ab, weshalb Sie sich bitte vor Beginn der eigentlichen Behandlung bei Ihrer Versicherungsgesellschaft erkundigen. Für die Kostenübernahme ihrer Hypnosetherapie muss eine medizinische Notwendigkeit bestehen.
Gesetzliche Krankenversicherungen oder die Beihilfe übernehmen die Kosten nicht.
Das Honorar bezahlen Sie im Anschluss Ihrer Hypnosesitzung. Darüber erhalten Sie eine Quittung von mir und auf Wunsch auch eine Rechnung für das Finanzamt. Die Kosten Ihrer Behandlung können bei der Steuer als "außergewöhnliche Belastungen" geltend gemacht werden.
Wichtig für Privatversicherte
Als Privatversicherter bekommen Sie die hypnotherapeutische Behandlung meist ganz oder anteilig erstattet. Erkundigen Sie sich bitte nach den konkreten Konditionen bei Ihrer Versicherungsgesellschaft vor Beginn der eigentlichen Behandlung. Wenn Sie eine Zusatzversicherung haben, dann erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Versicherungsgesellschaft vorab, ob eine therapeutische Behandlung bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie in den Leistungen beinhaltet ist. Eine Rechnung zur Vorlage bei Ihrer Versicherung erhalten Sie von mir gemäß Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) mit verschlüsselten diagnostischen Angaben nach ICD-10 Kapitel V (F).
Bei der Hypnosetherapie handelt es sich um eine psychotherapeutische Behandlung. Diese wird von Versicherungen unabhängig von der Methode als Psychotherapie eingestuft. Es ist zu beachten, dass dokumentierte psychotherapeutische Behandlungen bei einem geplanten Wechsel der Krankenversicherung oder bei Anträgen auf Berufsunfähigkeits und Lebensversicherungen relevant werden können. Solche Angaben fliessen regelmässig in die Risikobewertung ein und können zu Zuschlägen, Leistungseinschränkungen oder Ablehnungen führen. Die Entscheidung liegt ausschliesslich bei den jeweiligen Versicherungsgesellschaften.
Vorteile einer Selbstzahlung
Selbstzahlung bedeutet in erster Linie Vertraulichkeit. Die Behandlung wird nicht an eine Krankenversicherung gemeldet und erscheint in keiner Akte. Gegenüber Arbeitgebern, Behörden oder anderen Stellen entsteht kein automatischer Einblick. Ein weiterer Punkt ist die Zeit. Ohne Antragsverfahren und formale Prüfungen ist der Beginn meist kurzfristig möglich. In vielen Fällen können Sitzungen zeitnah starten.
Hinweis zu Versicherungen und Antragsverfahren
In seltenen Fällen verlangen private Kranken oder Zusatzversicherungen vor einer möglichen Kostenerstattung ein formales Antrags oder Genehmigungsverfahren, ähnlich dem Vorgehen gesetzlicher Krankenkassen. Solche Verfahren sind erfahrungsgemäss mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden und führen nicht verlässlich zu einer Bewilligung. Aus diesem Grund nehme ich an versicherungsbezogenen Antragsverfahren grundsätzlich nicht teil. Die Abrechnung erfolgt unabhängig von einer möglichen Erstattung durch Versicherungen.
Kontakt
Christian Zinner
Praxis für Hypnose & Hypnosetherapie
Praxisadresse:
Kapellstr.9a
40479 Düsseldorf
Telefon: 0211 30 12 871
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